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Bewegtbild-Kommunikation

Das LWL-Corporate Design für Bewegtbild umfasst alle gestalterischen Elemente, die bei der Produktion von Videos und Animationen eingesetzt werden. Dabei sind die kanalspezifischen Anforderungen und Regelungen zu beachten. Dazu gehören zum Beispiel Farben, Schriften, Bildsprache und Animationen. Das LWL-Corporate Design für Bewegtbild dient dazu, einen hohen Wiedererkennungswert zu schaffen und – auch über unterschiedliche Kanäle hinweg – ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Mehr dazu hier.

Downloads für die Bewegtbild-Kommunikation

Grundsätzliche Regelung

Wir empfehlen grundsätzlich, Bewegtbilder mit der LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vor einer Veröffentlichung im Internet, auf Webseiten oder bei YouTube abzustimmen (Tel.: 0251 591-4406, oeffentlichkeitsarbeit@lwl.org). So kann mit dem bewährten 4-Augen-Prinzip sichergestellt werden, dass das Design stimmig ist und die Standards der Barrierefreiheit eingehalten werden, wie beispielsweise die Bereitstellung von Untertitelungen.

Für alle Videos, in denen der Landesdirektor und/oder die LWL-Dezernent:innen zu sehen sind bzw. als Protagonist:innen mitwirken, gilt: sämtliche Aufnahmen müssen drei Arbeitstage vor Veröffentlichung an die LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geschickt werden. Es wird geprüft, ob die journalistischen und technischen Standards, die Standards der Barrierefreiheit und die CD-Vorgaben eingehalten sind. Wenn die LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht in einer angemessenen Zeit (in der Regel innerhalb von 72 Stunden) reagiert, gilt das als Zustimmung. Sollte bei Ausstellungseröffnungen oder anderen Projekten wegen der kurzfristigen Finalisierung diese Frist nicht einzuhalten sein, sind andere Vorabsprachen zu treffen.

Von dieser Abnahmepflicht ausgenommen sind:

  • die auf Bildung und Vertrieb ausgerichteten Produktionen oder die als Begleitmedien zu LWL-Ausstellungen produzierten Bewegtbilder des LWL-Medienzentrums für Westfalen
  • Videos, die ausschließlich auf den Kanälen Instagram, Facebook oder X veröffentlicht werden
  • gestreamte fachliche Inhalte wie Online-Seminare, -Vorträge, -Fachgespräche, -Interviews etc.

Alle Bewegtbilder (Videos), die eine Laufzeit von zwei Minuten überschreiten, müssen mit einem Abspann sowie einem Absenderhinweis während des Films versehen werden. Die Vorgaben für den Kanal YouTube finden Sie hier: LWL-YouTube

Der Abspann entfällt bei Gebärdensprachvideos, die ein Hilfsmittel darstellen und unmittelbar den übersetzenden Inhalt anzeigen sollen (zu den Regelungen für Gebärdensprachvideos siehe hier). Er entfällt außerdem bei Videos, die auf Instagram, Facebook oder X veröffentlicht werden. Für diese drei Social Media-Kanäle gelten eigene Regelungen.

Darüber hinaus sind die Hinweise zur Barrierefreiheit und zur Untertitelung zu beachten.