Regelung
Jeder LWL-Dienstwagen wird auf der Fahrer- sowie auf der Beifahrertür mit dem LWL-Logo [A] beschriftet.
Bei den Dienstwagen der LWL-Einrichtungen wird der Claim [B] des Logos durch den Namen der Einrichtung – Hauptname ohne Zusätze – [C] ersetzt.
Auf hellen Fahrzeugen ist der Aufkleber mit positivem Logo (dunkelblau) einzusetzen, auf dunklen Fahrzeugen das negative Logo (weiß).
Empfehlung
Optional kann bei den Dienstwagen, z. B. der LWL-Pflegezentren, ein freigestelltes Bildmotiv [D] eingefügt werden, wie in der Abbildung dargestellt. Das freigestellte Bild steht im Downloadbereich zum Herunterladen.
Die Gestaltung der Fahrzeugbeschriftung sollte auf die wesentlichen Informationen beschränkt werden, damit diese schnell zu erfassen und einzuprägen sind.
Die transparenten Fahrzeugaufkleber haben für Sprinter das Format 550 x 350 mm, für PKW 450 x 300 mm (Breite x Höhe).