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Recht am eigenen Bild und Nutzungsrecht

Es dürfen nur Bild- und/oder Tonaufnahmen (Fotos, Videos, Podcasts) verwendet werden, für die der LWL das Nutzungsrecht nach Kunsturhebergesetz (KunstUrhG, kurz KUG) hat und bei denen kein Copyright verletzt wird. Ebenso dürfen Name, Alter und Interviewaussagen nur dann genannt werden, wenn hierzu das Einverständnis der Betroffenen vorliegt.

Geklärt sein muss:

  • ob die Ton- und/oder Bildaufnahmen verwendet werden dürfen und in welchem Umfang. Das Nutzungsrecht muss in der Regel mit der Urheberin/dem Urheber vertraglich geregelt sein, v. a. bei LWL-externen Personen.
  • dass ein Bildnachweis mit namentlicher Nennung der Urheberin/des Urhebers erfolgt. Regelung beim LWL: „Foto: LWL/Mustermann“.
  • dass Einwilligungserklärungen der abgebildeten Personen vorliegen. Fotografierte oder gefilmte Personen haben ein „Recht am eigenen Bild“. Sofern sie nicht als Personen öffentlichen Interesses gelten (z. B. Prominente), können sie ein Verbot bzw. Beschränkungen der Weiterverbreitung geltend machen. Darum empfiehlt es sich, durch eine Einwilligungserklärung zu bestimmen, in welchem Zusammenhang das Bild oder Video verwendet werden darf und für wie lange. Dafür ist das rechtlich geprüfte Formular des LWL, das der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht, zu nutzen.

 

Diese Muster-Einwilligungserklärung finden Sie hier zum Download und zum Anpassen an den jeweiligen Anlass. Die markierten Textbereiche bitte jeweils individuell ausfüllen. Erst dann kann die Erklärung an die Betroffenen weitergeleitet werden. Die Einwilligungserklärung teilt sich auf in die eigentliche zweiseitige Erklärung und einen zweiseitigen Anhang mit aufklärenden Infos zum Datenschutz. Bei doppelseitigem Druck sind pro Person zwei Blätter auszuhändigen.

 

Download: Einwilligungserklärung und Datenschutzerklärung des LWL (Word-Datei)