Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Hinweise zur Barrierefreiheit

„Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (zum Beispiel Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren.“

BITV – Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (Bedingung 1.4, Priorität 1)
 

Grundlagen

Die Präsentation von Filmen/Videos im Internet ist wie alle Internetinhalte für alle Menschen zugänglich zu gestalten. Die gesetzliche Grundlage für diese Forderung ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Um diese Bedingungen zu erfüllen, sind in der Praxis, je nachdem, ob das Angebot für blinde, sehbehinderte oder gehörlose Menschen bereitgestellt wird, unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Im Einzelnen:

Gehörlose Menschen benötigen bei Filmen, Videos oder Animationen mit einer Sprachspur (z. B. bei der Darstellung von Wahlergebnissen) Untertitel, um die Informationen aufnehmen zu können.

Für Menschen mit Sehbehinderungen oder blinden Menschen ist für die Filme, Videos oder Animationen, bei denen die Audioausgabe nicht ausführlich genug ist, zusätzlich ein Transkript oder eine Audio-Beschreibung notwendig. Bei einem Transkript handelt es sich um eine Textdatei, die sich der blinde oder sehbehinderte Mensch mit Hilfe eines Screenreaders vorlesen lassen kann. Zudem sind die Transkriptinhalte ideal für die Indizierung durch Suchmaschinen. Die Forderung der BITV nach der synchronen Präsentation ist bei einem Transkript nicht zu erfüllen, da es abseits des Films oder Videos als eigene Textdatei bereitgestellt wird. Synchron können Filme oder Videos nur mit Hilfe von Untertiteln oder durch die Audiobeschreibung ausgegeben werden.

Insgesamt profitieren von diesen Ergänzungen im Sinn der BITV nicht nur gehörlose, sehbehinderte oder blinde Menschen, sondern auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Menschen mit Lernbehinderung, die sowohl die Sprachausgabe als auch die Untertitel parallel aufnehmen können.