Beschilderung für E-Bike-Ladestationen
Regelung:
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Ladestationen für E-Bikes werden einheitlich mit dem oben gezeigten Motiv gekennzeichnet.
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Auf den Schildern und Aufklebern muss das aus den LWL-Ecken, dem weißen Balken sowie dem LWL-Logo bestehende Rahmenlayout angewendet werden (Abb. 1 und 2).
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Bei Formaten, die kleiner als DIN A5 sind, wird das Logo ohne Claim eingesetzt (Abb. 3 und 4).
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