Apps des LWL müssen als solche ausgewiesen werden – unabhängig davon, welcher Software-Hersteller sie entwickelt hat.
Für den Test und Betrieb von Apps hat die LWL.IT Service Abteilung Entwicklerkonten bei Apple und Google angelegt.
Externe Software-Entwickler, die im Auftrag des LWL eine App für die Betriebssystem-Plattformen iOS (Apple) und/oder Android (Google) entwickeln, erhalten auf Antrag der auftraggebenden LWL-Abteilung oder LWL-Einrichtung Zugang zu diesen Entwicklerkonten und können eine App für Tests und für den Produktionsbetrieb bereitstellen.
LWL-Apps verweisen so aufeinander und sind in den App-Stores gesammelt auffindbar.
Entsprechende Anträge für den Zugang zu den Entwicklerkonten können per OLAV-Antragsverfahren an die LWL.IT Service Abteilung gerichtet werden.