Logo
Regelung:
- Das Logo des LWL setzt sich zusammen aus dem Kürzel „LWL“ (der Wortmarke) sowie dem Claim „Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.“, der im Schriftschnitt „Light“ gesetzt ist (Abb. 1). „LWL“ ist die Kurzform für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
- Der Claim bildet eine Einheit mit dem Logo und darf nur in Ausnahmefällen getrennt eingesetzt werden.
- Die Elemente des Logos dürfen nur gemeinsam und proportional zueinander vergrößert oder verkleinert werden. In den definierten Schutzraum des Logos dürfen keine weiteren Layoutelemente oder Bilder hineinragen (Abb. 2).
- Die Mindestgröße für den Einsatz des Logos mit Claim beträgt 22 mm in der Breite. Bei einem Einsatz des Logos unter 22 mm entfällt der Claim (Abb. 3).
Download:
Hier das Logo des LWL in verschiedenen Formaten zum Herunterladen.